Stand 31. Dezember 2009
Gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes festgestellt wurde, einmal jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie eine Liste des per 31.12.2009 begünstigten Enpfängerkreises:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer...Quelle: BMF
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