News > Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen Sinne des § 4 a Z. 1 lit. d oder e EStG 1988 (= Liste der steuerlich absetzbaren Spenden-Empfänger) |
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Stand 31. Dezember 2009 Gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes festgestellt wurde, einmal jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" zu veröffentlichen. Unter dem nachstehenden Link finden Sie eine Liste des per 31.12.2009 begünstigten Enpfängerkreises: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer... Quelle: BMF |