Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2010 heranzuziehen.
Tabellenübersicht der Regelbedarfsätze
0 - 3 Jahre Euro 177,--
3 - 6 Jahre Euro 226,--
6 - 10 Jahre Euro 291,--
10 - 15 Jahre Euro 334,--
15 - 19 Jahre Euro 392,--
19 - 28 Jahre Euro 492,--
gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2010
Bezüglich der Voraussetzung für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (LStR 2002 Rz 795 bis Rz 804) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2009
http://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010222%2F0192-...Quelle: www.bmf.gv.at
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