171. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen
Aufgrund des § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II Nr. 206/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 462/2002, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „30 000 Euro“ ersetzt.
2. Der bisherige Inhalt des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 171/2010 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen.“
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.6.2010
Gesetz
172. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Aufgrund des Artikels 7 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996, wird wie folgt geändert:
Der Verordnung wird folgender § 9 einschließlich Überschrift angefügt:
“Sperre in der Genehmigungsdatenbank
§ 9. Als weiterer Nachweis, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wird, ist bei der Lieferung von Fahrzeugen im Sinne des § 2 des Normverbrauchsabgabegesetzes, BGBl. Nr. 695/1991, die Sperre des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG 1967 erforderlich.”
In dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.6.2010
Gesetz
175. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl. II Nr. 583/2003, wird wie folgt geändert:
1. Dem bestehenden Verordnungstext wird die Bezeichnung „§ 1.“ vorangestellt.
2. Folgende §§ 2 und 3 werden angefügt:
„§ 2. Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch
1. eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung;
2. eine über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung.
§ 3. § 2 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“
Das Bundesgesetzblatt dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.6.2010
Gesetz
174. Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird
Auf Grund des § 21 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. II Nr. 279/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 222/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs 3 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Zustellung kann auch mit E-Mail erfolgen. Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend.“
Das Bundesgesetzblatt dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.6.2010
Gesetz
173. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen
Auf Grund des § 3a Abs. 16 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2010 wird verordnet:
§ 1. Bei der Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmitteln, verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn diese Gegenstände tatsächlich im Inland genutzt werden.
§ 2. (1) Bei Sportwetten und Ausspielungen gemäß § 2 GSpG verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn die tatsächliche Nutzung oder Auswertung dieser Leistung im Inland erfolgt. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 14 Z 14 UStG 1994, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat.
(2) Bei der Vermittlung von Sportwetten und Ausspielungen gemäß § 2 GSpG an im Drittland ansässige Unternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 verlagert sich der Leistungsort vom Drittland ins Inland, wenn die tatsächliche Nutzung oder Auswertung dieser Leistung im Inland erfolgt.
§ 3. Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2010 ausgeführt werden.
Das Bundesgesetzblatt dazu finden Sie im nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 16.6.2010
Gesetz
Alle aktuell vom Nationalrat beschlossenen Änderungen u.a. im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umgründungssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Gebührengesetz, Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, Finanzausgleichsgesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.6.2010
Gesetz
Im Nationalrat wurde das Abgabenänderungsgesetz 2010 beschlossen, das die umsatzsteuerlichen Meldeverpflichtungen neu regelt und Klein- und Kleinstunternehmen administrative Entlastungen und einen positiven Liquiditätseffekt bringt. Die Änderungen werden mit 01.01.2011 in Kraft treten.
Details erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: portal.wko.at 15.6.2010
Gesetz
Den gesamten Gesetzestext zu den aktuell im Nationalrat beschlossenen Änderungen (u.a. Rechte und Pflichten, Allgemeine Bestimmungen, Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung) in der Gewerbeordnung, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.6.2010
Gesetz
ZITAT: "Um die Versteuerung von Bonusmeilen braucht sich nicht der Arbeitgeber zu kümmern, sondern der Vielflieger persönlich muss es tun....!
Den gesamten Artikel finden Sie auf Presse.com unter dem nachfolgenden Link: ...
Zeitungs-Artikel
Eine repräsentative Umfrage (n=521) der Jungen Wirtschaft im Frühjahr 2010 unter ihren Mitgliedern (Jungunternehmer unter 40 Jahren) zeigt klar, dass die heimischen jungen Unternehmerinnen und Unternehmer davon überzeugt sind, dass die Staatsschulden durch ausgabenseitige Reformen in den Griff zu bekommen sind.
Pensionssystem als Hebel für Budgetkonsolidierung, Weg mit "Hacklerregelung"
92 Prozent der Befragten halten ausgabenseitige Kürzungen der Bundesausgaben für sehr geeignet bzw. geeignet den Staatshaushalt zu sanieren. 82,2 Prozent fordern eine umfassende Reform des Pensionssystems, um langfristig das Budget zu konsolidieren. "Es ist augenscheinlich, dass es im Pensionssystem unseres Landes dringenden Handlungs- und Reformbedarf gibt", so Roth, "nicht eingehaltenes Pensionsantrittsalter und überdurchschnittliche Pensionserhöhungen sind nicht weiter haltbar, wenn für alle Sparen angesagt ist." Als erster Schritt müsse an der Einschleifregelung bei der Hacklerregelung 2011 festgehalten werden. Roth: "Eine Verlängerung um weitere Jahre würde den Staatshaushalt um mehrere hundert Millionen belasten. Die mittelfristige Abschaffung der wenig treffsicheren Hacklerregelung ist dringend notwendig."
Keine Reformen bedeutet neue Belastungswelle für die Jungen
Sollten die Reformen und Einsparungen, bei gleich bleibenden Konjunkturdaten, nicht gelingen, dann sind bereits gerüchteweise angedeutete Belastungen wohl unausweichlich. Auch die heimischen Jungunternehmer fürchten diese Belastungswelle. Aus der Umfrage im Frühjahr geht hervor, dass eine Vielzahl neuer Steuerbelastungen die Unternehmer besonders stark belasten würden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer träfe 77 Prozent der Befragten sehr hart bzw. hart,
71,9 Prozent eine erhöhte KfZ-Steuer und 67,8 Prozent eine höhere Mineralölsteuer. Weniger hart bis gar nicht würde die befragten Selbstständigen zum Beispiel eine Erhöhung der Tabaksteuer, die Einführung einer Spekulationssteuer oder eine angehobene Vergnügungssteuer treffen. ...
Quelle: ots/ WKO 4.6. 2010
Umfrage