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111 News gefunden


"156. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungserklärung und die Übermittlung von Daten an die Justiz (Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung – GrESt-SBV)

Auf Grund der §§ 12, 13 und 16 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987, BGBl. Nr. 309/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

§ 1. (1) Die Abgabenbehörde hat die für die Erhebung der Gerichtsgebühr erforderlichen und vom Parteienvertreter im Zug einer Selbstberechnung nach § 11 Abs. 1 GrEStG 1987 über FinanzOnline erfassten Daten elektronisch der Justiz zu übermitteln.

(2) Bei jedem im Zug einer Selbstberechnung über FinanzOnline erfassten Erwerbsvorgang ist pro Erwerber als Schlüssel für die betreffenden Daten nach Abs. 1 eine Vorgangsnummer zu generieren. Diese Vorgangsnummer ist dem Parteienvertreter ersichtlich zu machen. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 79. Newsletter der BGBl.-Redaktion 22.06.205

"8. Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Nationalbankgesetz 1984, das Pensionskassengesetz, das Übernahmegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 – RÄ-BG 2015)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Bankwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Börsegesetzes 1989
Artikel 4 Änderung des E-Geldgesetzes 2010
Artikel 5 Änderung des Finanzkonglomerategesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011
Artikel 7 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
Artikel 8 Änderung des Nationalbankgesetzes 1984
Artikel 9 Änderung des Pensionskassengesetzes
Artikel 10 Änderung des Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016
Artikel 13 Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007
Artikel 14 Änderung des Zahlungsdienstegesetzes [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link ...
Quelle: 77. Newsletter der BGBl.-Redaktion 18.06.2015

"Nach einer Beschlussfassung des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) am 11. Dezember 2014 wurde das Gesetz am 13. Jänner 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBL) I Nr. 22/2015 veröffentlicht. Das RÄG 2014 stellt die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie dar, die der österreichische Gesetzgeber als Anlass für eine umfangreiche Modernisierung des UGB genommen hat. Das Gesetz ist ab 2016 erstmalig anzuwenden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 20/2015

"22. Auflage mit zahlreichen Aktualisierungen - Stand März 2015

Der Klassiker schlechthin - jedes Jahr aktualisiert!

350 Tipps und Tricks für Kleinunternehmer - Ausnahmen, Befreiungen, Bagatellgrenzen

Klaus Vögl stellt die Randbereiche des Arbeits- und Werkvertragsrechtes mit Auswirkungen im steuerlichen, gewerberechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich sowie andere Hilfestellungen für Klein- und Saisonbetriebe umfassend und praxisnah dar. [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Buch & Mehr, Neuigkeiten aus der WKÖ 06.05.2015

"Umsatzsteuerliche Konsequenzen von Mitarbeitervergünstigungen

Der folgende Beitrag behandelt – vor dem Hintergrund aktueller Erfahrungen – die umsatzsteuerlichen Konsequenzen von vergünstigten entgeltlichen Zuwendungen des Arbeitgebers für den (privaten) Bedarf des Personals. Auf unentgeltliche Zuwendungen und die damit verbundene Thematik des Eigenverbrauchs wird nicht eingegangen, da es in diesem Bereich in letzter Zeit zu keinen Änderungen gekommen ist. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 16/2015

"Beschränkung der Abzugsfähigkeit von (Manager-)Gehältern über EUR 500.000 nach Entscheidung des VfGH nicht verfassungswidrig

Die Bestimmungen des § 20 Abs 1 Z 7 EStG und § 12 Abs 1 Z 8 KStG wurden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt und sind aufgrund der Übergangsregelungen für Aufwendungen ab 1.3.2014 anzuwenden. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 12/2015

"Nachdem der VfGH die bisher geltende Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerben als verfassungswidrig erkannt hat, wurde das Grunderwerbsteuergesetz novelliert. Für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.5.2014 verwirklicht werden, gilt nunmehr Folgendes:

Die Steuer bemisst sich grundsätzlich – nach wie vor – vom Wert der Gegenleistung. Bei Grundstücksübertragungen (nicht nur unentgeltlicher, sondern auch entgeltlicher Natur) innerhalb des Familienverbands ist allerdings lediglich der dreifache Einheitswert maßgeblich. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 10/2015

"Änderungen im Zusammenhang mit Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) lt. Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 2014

Arbeitgeber sind – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben – mit Strafe bedroht, wenn eine Unterentlohnung nach § 7i Abs 5 AVRAG festgestellt wird. Bisher wurde bei der Beurteilung, ob eine Unterentlohnung vorliegt, nur auf den Grundlohn abgestellt. Ab 1.1.2015 erfolgt nun eine Einbeziehung des gesamten dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zustehenden Entgelts mit Ausnahme der in § 49 Abs 3 ASVG normierten beitragsfreien Entgeltbestandteile. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 10/2015

"44. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2015 jedenfalls erfüllen

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2014, wird verordnet:

§ 1. (1) Die in der Anlage genannten Goldmünzen gelten als Münzen, die während des Kalenderjahres 2015 die Kriterien des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb des Umsatzsteuergesetzes 1994 erfüllen. Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in der Anlage verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 30. Newsletter der BGBl.-Redaktion 05.03.2015

"22. Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Änderung des Unternehmensgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des GmbH-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Genossenschaftsrevisionsgesetzes
Artikel 6 Änderung des SE-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Artikel 1 - Änderung des Unternehmensgesetzbuchs

Das Unternehmensgesetzbuch – UGB, dRGBl. S. 219/1897, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2014 (GesbR-RG), wird wie folgt geändert:

1. § 131 wird wie folgt geändert:

a) Z 3 lautet:

„3. durch die rechtskräftige Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, durch die Abänderung der Bezeichnung Sanierungsverfahren in Konkursverfahren oder durch die rechtskräftige Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens;“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 4. Newsletter der BGBl.-Redaktion 13.01.2015


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