„Immer mehr Menschen suchen Zuflucht in unserem Obdachlosenheim, wir brauchen dringend mehr Lebensmittel“, schreibt die Volkshilfe Partnerorganisation „Narodna Dopomoha" aus der ukrainischen Stadt Czernowitz. Die aktuelle Kältewelle hat Osteuropa immer noch fest im Griff.
„Die Kälte hat bereits Dutzende Tote gefordert. Besonders obdachlose Menschen brauchen jetzt unsere Unterstützung“, sagt Mag. Martina Krichmayr, Koordinatorin für Ost-Zusammenarbeit der Volkshilfe Österreich.
„Unser lokaler Kooperationspartner, der Verein Narodna Dopomoha, betreibt ein Obdachlosenzentrum in Czernowitz. Das Zentrum bietet Unterkunft für 60 Menschen, warme Mahlzeiten in einer Suppenküche und medizinische Betreuung. Durch die Kälte sind wir dringend auf Spenden und Unterstützungen angewiesen“, sagt Krichmayr.
Der Volkshilfe Partnerverein „Narodna Dopomoha“ (ukrainische für Volkshilfe) hat bereits zwei Zelte in den Straßen von Czernowitz aufgestellt, um Obdachlose mit Essen zu versorgen. "Wir vermuten, dass in den letzten Tagen bereits zwei Frauen erfroren sind", berichtet der Verein.
„Narodna Dopomoha“, ukrainische für „Volkshilfe“, ist die einzige Organisation in der Stadt Czernowitz im Westen der Ukraine, die Obdachlose mit Essen, Unterkunft, Bekleidung und Beratung unterstützt. Jedes Jahr versorgt der Verein hunderte Frauen und Männer und setzt sich für Re-Integration am Arbeitsmarkt ein.
So helfen Sie dem Obdachlosenzentrum in Czernowitz in der Ukraine:
2 Euro: Eine Nacht eine warme Unterkunft für einen wohnungslosen Menschen
15 Euro: Eine warme Mahlzeit pro Tag einen ganzen Monat lang
90 Euro: Ein Monat Betreuung durch das Re-Sozialisierungsprogramm des Zentrums
Volkshilfe Spendenkonto: PSK 1.740.400, Kennwort „Ukraine“
Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar.
Die Volkshilfe dankt allen Spender und Spenderinnen.
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.volkshilfe.at 02.02.2012
Spenden
"Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Tipps zu kostenlosen Serviceleistungen oder zu Steuerbegünstigungen. Die Informationen basieren auf der Rechtslage ab dem Jahr 2011 und sind für die Veranlagung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2011 anzuwenden.
Auf die Lohnsteuerrichtlinien (Diese sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen) wird im Text mit Randzahlen (Rz) verwiesen. Diese Lohnsteuerrichtlinien sowie einschlägige Verordnungen, Erlässe und alle für die Lohn- und Einkommensteuer notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. [...]"
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BMF-Newsletter: Steuern 17.01.2012
Newsletter
"Umweltmanagement - Umweltvorschriften - Praxisfragen zum Umweltrecht:
Märkte, Trends, Fallbeispiele, Umweltpreise, Analysen, Rechtssprechung, Unternehmerkalender, Monitoring aller österreichischen Vorhaben.
Umweltmanagement - Umweltvorschriften - Praxisfragen zum Umweltrecht:
Themen u.a.:
Für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Europa
WKÖ 2012 pro-aktiv in Richtung EU
EK plant für 2012-14 09/10
WKÖ-Schwarzer zur EU-Energiepolitik: Richtung stimmt
Ressourcen effizienter nutzen
Die Grenzen der Grenzwertsetzung
World Energy Outlook 2011
EU beschleunigt Energieinfrastrukturprojekte – endlich!
Klimaschutzgesetz für 2013-20
KLI.EN-Expertenbeirat neu
EUREM Award österreichisch"
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Quelle: Newsletter WKO Buch & mehr 10.01.2012
Newsletter
"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Vereinsgesetzes 2002
Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:
„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“
1a. § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.
b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.
2. § 22 Abs. 4 lautet:
„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011
Gesetz
"123. Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2011, wird wie folgt geändert:
1. § 124b Z 208 lautet:
„208. § 18 Abs. 3 Z 2 und § 34 Abs. 4, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2011, sind erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012 anzuwenden.“
2. In § 124b wird nach der Z 208 folgende Z 209 angefügt:
„209. § 33 Abs. 6 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 123/2011 ist anzuwenden, wenn
- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012
- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2011 enden.“ [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.12.2011
Gesetz
"Das Bundesministerium für Finanzen hat das Steuerbuch 2012 auf der Website veröffentlicht. Darin sind die wichtigsten Informationen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 zusammengefasst."
Das Steuerbuch 2012 finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: BMF-Newsletter 21.12.2011
"Das Bundeskanzleramt stellt auf HELP.gv.at heuer bereits zum zweiten Mal das Service "Was ist neu im Jahr ...?" zur Verfügung. Dieses Service verschafft einen Überblick über die für das jeweils kommende Jahr bereits beschlossenen zentralen Rechtsänderungen.
In diesem Bereich werden alle gesetzlichen Änderungen aufgenommen, die im Jahr 2012 tatsächlich in Kraft treten. Rückwirkend in Kraft tretende Neuerungen (z.B. der "Papa-Monat" im Landesdienst) werden nicht berücksichtigt. [...]"
Den gesamten Beitrag finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: HELP.gv.at - Sondernewsletter zum Jahreswechsel 21.12.2011
Gesetz Newsletter
"Ab sofort stehen die Jahreserklärungen 2011 in der Druckversion zur Verfügung, die Ausfüllversionen werden im Jänner 2012 zur Verfügung gestellt.
Die Umsatzsteuervoranmeldung - Formular U 30 - wird für das Jahr 2012 neu aufgelegt (nur optische, keine inhaltliche Änderung) und steht als Ausfüllversion zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular zur Gänze am PC aus, da handschriftliche Ergänzungen nicht automatisiert verarbeitet werden können.
Formulare L 1, L 1i, L 1k (Bestellservice):
Ab 22. Dezember 2011 steht im Bereich "Tools - Formulare" eine Bestellmöglichkeit von Papierformularen zur Verfügung (gilt auch für Papierformulare U 30/2012)." ...
Quelle: BMF-Newsletter: Steuerformulare 19.12.2011
Newsletter
"Aktive Gesundheitsvorsorge wird von der SVA belohnt: Selbständige zahlen ab 1.1.2012 zehn statt zwanzig Prozent Selbstbehalt, wenn sie fünf Gesundheitsziele erreichen und damit zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen.
Vorbeugen statt heilen
Gemeinsames Ziel der SVA und der Ärztekammer ist es, mit dem Vorsorgeprogramm „Selbständig Gesund“ die Versicherten zu einem Umdenken zu animieren. Sie sollen verstärkt auf ihre eigene Gesundheit achten und möglichst lange beschwerdefrei leben.
SVA und Ärzte beschreiten damit als kompetente Partner an der Seite der Versicherten einen völlig neuen Weg im österreichischen Gesundheitssystem.
Gesundheitscheck
Kernpunkt des Vorsorgeprogrammes ist ab 1.1.2012 der Gesundheitscheck, den der Versicherte beim Arzt seines Vertrauens, also z.B. beim Hausarzt, vornehmen lassen kann.
Der Arzt überprüft beim Gesundheitscheck Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum des Versicherten.
Anschließend legt er gemeinsam mit dem Versicherten die individuellen Gesundheitsziele und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Gesundheitsziele fest.
Solche Maßnahmen sind z.B. mehr Bewegung, Raucherentwöhnung oder Blutdruckeinstellung.
Der Versicherte erhält mindestens sechs Monate Zeit für eine Verbesserung seines
Gesundheitszustandes [...]"
Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 15.12.2011
Newsletter
Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,
wie können Sie durch Controlling noch erfolgreicher werden? Durch Selbstcontrolling, d.h. Controlling durch Sie als Führungskraft selbst!
Wir möchten in diesem Umfrageprojekt herausfinden, wie Controlling-Methoden Ihrer Meinung nach gestaltet sein sollten, damit Sie als SelbstcontrollerIn einen praktischen Nutzen daraus ziehen können. Und das soll Sie nichts kosten außer 6 - 8 Min. Ihrer wertvollen Zeit.
Wir garantieren Ihnen volle Anonymität, d.h. aus Ihren Daten und Antworten kann nicht auf Sie als antwortende Person geschlossen werden.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse.
Weitere Details finden Sie bitte unter:
www.fh-wien.ac.at/unternehmensfuehrung/forschung/forschungsprojekt-selbstcontrolling-fuer-epu/
Für Fragen bzw. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
August Grausam (august.grausam@aon.at)
Helmut Siller (helmut.siller@fh-wien.ac.at)
FHWien-Studiengänge der WKW
Währinger Gürtel 97, 1180 Wien
Tel.: +43 (1) 476-77-5896
www.fh-wien.ac.at
Um zum Fragebogen zu kommen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: ...
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