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News > 382. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden

"382. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden

Aufgrund des § 11 Abs. 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl. II Nr. 583/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 516/2012, wird wie folgt geändert: [...]

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_3...
Quelle: 198. Newsletter der BGBl.-Redaktion vom 14.12.2016


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